Nutzungsbedingungen der The PIC Media Group

für die “Meine SMV” App

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Nutzungsbedingungen der PIC Media Groupfür die Meine Smv App – nachfolgend “NB-MSA” genannt – gelten für:
  • die Bereitstellung der cloud-basierten Software – die vertragsgegenständliche Meine SMV App, später MSA genannt – von der PIC Media Group, über einen befristeten Zeitraum der Nutzung und über diesen hinaus, sowie
  • jegliche weiteren Leistungen der PIC Media Group, deren Gegenstand Teil der Meine SMV App ist.

§2 Änderungen der Nutzungsbedingungen

  1. Die PIC Media Group – im Folgenden PMG gennant- behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte:
  • Es dürfen keine wesentlichen Einschränkungen/Beeinträchtigungen für den Kunden entstehen. Ausnahmen bestehen nur mit eindeutiger Einwilligung des Kunden.
  • Das Verhältnis der Leistung und Gegenleistung darf nicht wesentlich zuungunsten des Kunden verschoben werden.
  1. Dabei muss folgendes Verfahren eingehalten werden:
  • Die Vertragsänderung wird 60 Tage vor dem Inkrafttreten per Schriftform (E-Mail) angekündigt.
  • Sofern innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde, tritt die Änderung, nach 60 Tagen, wirksam in Kraft.
  • Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage nach der Änderungsankündigung.
  • Eine Änderung bedarf der Schriftform.

§3 Nutzungsrecht

  1. Das dem Kunden gewährte Nutzungsrecht – im Folgenden Lizenz genannt – bestimmt sich aus dem Nutzungsvertrag und ergänzt sich durch folgende Punkte:
  • die Lizenz bezieht sich auf das Schulumfeld einer Schule. Die gemeinsame Nutzung mit anderen Schulen unter einer Lizenz ist untersagt und vertragswidrig.
  1. Ein Lizenzverwalter, oder Verwalter (siehe §4), kann Schüler von seiner Schule nach §4 Absatz 6 eine Nutzungslizenz für Administratoren und Mitglieder Accounts ausstellen, sowie den restlichen Schülern die Lizenz der “einfachen” Nutzung gewähren. Einfache Benutzer sind diejenigen, die keine Administratoren und Mitglieder sind.
  2. Wenn der Kunde gegen eine der unter (1) genannten Bedingungen verstößt, so kann die PMG den Vertrag fristlos kündigen. Der Dienst wird eingestellt und das Recht auf eine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages entfällt. Im Einzelfall sind die jeweiligen Verwalter ebenfalls schadensersatzpflichtig.

§4 Verantwortung des Verwalters

  1. Die Übergabe der VerwalterDaten – im Folgenden VD genannt – werden dem Verwalter bei Vertragsschluss des Nutzungsvertrages überreicht. Der Verwalter ist zugleich die repräsentative Person, die den Vertrag für die SMV abschließt.
  2. Der Verwalter darf eine Zustellung der VD per E-Mail, Post oder Telefon beantragen. Dem Antrag muss stattgegeben werden.
  3. Die Nutzung des Verwalter Accounts – im Folgenden VA genannt – ist nur dem Verwalter gestattet. Er hat zudem Sorge zu tragen, dass nur er Zugang zu diesem Account hat.

Des Weiteren muss er dafür sorgen, dass die VD sicher und nur ihm bekannt sind.

  1. Der Verwalter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Befugte/Berechtigte die MSA nutzen.
  2. Sollte der Verwalter die VD übergeben wollen und selbst aus der Rolle des Verwalters zurücktreten, so ist das zuerst der PMG zu melden, die die Übergabe begleitet.
  3. Der Verwalter kann weitere Administratoren Accounts – im Folgenden Admin Acc genannt – erstellen. Der Verwalter trägt die Verantwortung, jegliche rechtswidrige oder vertragswidrige Tätigkeit, die von einem Admin Acc ausgeht, umgehend zu unterbinden oder ggf. zu löschen.
  4. Der Verwalter hat Sorge zu tragen, dass der Dienst so genutzt wird, dass keine Sach- und/oder Personenschäden entstehen können. Es liegt in seiner Verantwortung diese Nutzungen zu erkennen, selbst zu unterlassen und im äußersten Falle Sorge zu tragen, dass diese Nutzungen eingestellt werden.
  5. Es liegt in der Verantwortung des Verwalters, rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte aus der MSA zu entfernen. Weiter liegt es in seiner Verantwortung, dass die Admin Accs sich ausnahmslos an die in §5 geregelten Anordnungen halten.
  6. Die Verwaltung der Admin Accs obliegt ausschließlich bei dem Verwalter und ist nur ihm gestattet.

10. Bei Verdacht, das Dritte im Besitz der VD sind, ist dies umgehend der PMG zu melden.

§5 Verantwortung und Pflichten der Benutzer

  1. Der Verwalter trägt nach §4 Absatz 8 die Verantwortung, dass sich jeder Nutzer an die folgend geregelten Anordnungen hält. Die MSA ist kein rechtsfreier Raum, aufgrund dessen hat sich jeder Nutzer an geltendes Recht zu halten, welches durch folgende Auflagen ergänzt wird:

Untersagt ist den Nutzern:

  • die Eröffnung der speziellen Nutzungsdaten (das sind die Anmeldedaten des VA, der Admin Accs, Mitglieder Accounts und der Schüler) an Dritte,
  • die Verwendung rechtsradikaler, rassistischer, gewaltverherrlichender, diffamierender, anzüglicher, sexuell geprägter, obszöner oder pornografischer Inhalte innerhalb des PMG Dienstes und/oder solcher Inhalte, die geeignet sind, Rassismus, Fanatismus, Hass oder körperliche Gewalt zu fördern,
  • die Verwendung von Inhalten innerhalb des PMG Dienstes, durch die Dritte beleidigt, diskriminiert oder verleumdet werden,
  • die Verwendung von gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender Inhalte innerhalb des PMG Dienstes und/oder solcher Inhalte, die geeignet sind, rechtswidrige Handlungen zu fördern oder zu unterstützen,
  • die Verwendung von Inhalten innerhalb des PMG Dienstes, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich und nachweisbar berechtigt zu sein.
  1. Untersagt ist den Nutzern das Nutzen des PMG Dienstes zur Durchführung folgender Handlungen:
  • Das unbefugte Ausspähen und/oder Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking, Phishing, ARP-Spoofing, Web Spoofing etc.),
  • die Behinderung fremder Rechnersysteme durch die massenhafte Versendung und/oder Weiterleitung von Datenströmen und/oder E-Mails,
  • den Betrieb offener Mail-Relays (Spam- bzw. Mail-Bombing, Stalking, Mail-Spoofing etc.),
  • die Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port-Scanning etc.),
  • die Fälschung von IP-Adressen (DNS-, DHCP-, IP/MAC-, URL-Spoofing etc.), Mail- und/oder Newsheadern, sowie die Verbreitung von Schadsoftware (Viren, Würmer, Trojaner etc.),
  • die Bereitstellung von IRC (Internet Relay Chat wie IRC Server, Bots, Bouncer), Anonymisierungsdiensten (Tor, JAP, Proxyserver etc.), Streaming-Diensten (Download-Services, P2P-Tauschbörsen etc.) und/oder die Verlinkung hierzu,
  • die Unterbrechung und/oder Behinderung von Kommunikationsdiensten.
  1. Den Nutzern ist jegliche Verwendung der PMG Dienste untersagt, bei der Sach-oder Personenschäden entstehen können.
  2. Den Nutzern ist jegliche Verwendung der PMG Dienste untersagt, bei der personenbezogene Daten in die App eingebracht werden.
  3. Den Nutzern ist untersagt die Dienste, Server und sonstige Infrastrukturen der PMG digital anzugreifen (Cyberangriff).

§6 Verfügbarkeit der Dienste

  1. Die Nutzung der Dienste in einer unvergüteten Testphase kann durch die PMG jederzeit eingeschränkt und eingestellt werden.
  2. Der VA (Verwalter Account) kann bei Zuwiderhandlung dieser NB-MSA oder bei einem Verstoß gegen geltendes Recht von der PMG kurzzeitig gesperrt werden, bis der Verstoß beseitigt wurde.
  3. Kunden haben keinen Anspruch auf eine unvergütete Testphase.
  4. Die PMG garantiert keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste und Funktionen, da aufgrund von Serverwartungen, Serverproblemen oder Updates ein kurzweiliger Ausfall einzelner oder aller Dienste nicht auszuschließen ist.
  5. Die PMG behält sich das Recht vor, bei einer Bedrohung der Daten oder der Serverstruktur einzelne Zugänge kurzweilig zu sperren.

§7 Sperrung der Dienste während der Vertragszeit

  1. Die PMG behält sich das Recht vor, den Zugang zeitweilig zu sperren, wenn dieser Zugang gegen geltendes Recht oder gegen die NB-MSA verstößt. Der Kunde, dessen Zugang gesperrt wird, wird von der PMG benachrichtigt, sodass die PMG im Austausch mit dem Kunden, und auch im Interesse des Kunden fortfahren kann.
  2. Die PMG behält sich das Recht vor, den Zugang zu sperren, wenn die Zahlung mehr als 14 Tage im Verzug ist.
  3. Der Kunde hat kein Anspruch auf eine Rückerstattung einer Zahlung, wenn der Zugang gesperrt wurde. Eine Ausnahme ist eine Sperrung, wie sie in §6 Absatz 5 beschrieben wird. Die PMG verpflichtet sich des Weiteren dazu den Zugang, nach der nachweislichen Entfernung des Sperrungsgrundes, schnellstmöglich freizuschalten.
  4. Bei einer längeren Sperrzeit, die dem Kunden nicht zumutbar ist, hat dieser die Möglichkeit einen Antrag auf eine Rückerstattung zu stellen. Diese Rückerstattung bezieht sich auf keine volle Zahlung, sondern nur den Anteil der Sperrzeit.
  5. Die PMG behält sich das Recht vor, Nutzungsverträge fristlos zu kündigen, wenn mehrmals gegen geltendes Recht oder die NB-MSA verstoßen wird. Dadurch entfällt die Nutzungslizenz und der Zugang wird gesperrt. Eine fristlose Kündigung nach einem Verstoß ist in §3 Absatz 3 geregelt und stellt eine Ausnahme dieser Regelung da.

§8 Änderung des Dienstes

  1. Die Dienstleistung sowie das Produkt können sich während der Vertragslaufzeit ändern, insbesondere durch die Weiterentwicklung der PMG.
  2. Der Kunde hat kein Anspruch auf das Fortbestehen einer Funktionalität oder Design.
  3. Gibt es Widersprüche seitens des Kunden zu den Änderungen, kann er dies der PMG melden. Diese wird dann mit dem jeweiligen Kunden in Verhandlungen treten.

§9 Überlassung und Nutzung des Dienstes

  1. Zur Nutzung der Dienste sind nur diejenigen berechtigt, die nach §3 eine Lizenz besitzen oder von einem Lizenzverwalter einen Zugang bekommen haben.
  2. Der Kunde und die Endnutzer können sich die Software (Die „MeineSMV-App“) im App- und Playstore herunterladen.
  3. Die Applikationen dürfen nicht vervielfältigt oder kopiert werden.
  4. Jegliche Vermietung, Lizenzierung, Unterlizenzierung, Übersetzung, Änderung, Dekompilierung, Disassemblierung, jegliches Descrambling sowie jegliche sonstige Bearbeitung, Weitergabe oder Übertragung der Apps an Dritte insgesamt oder in Teilen ist untersagt.

§10 Technische Voraussetzungen

  1. Die Auswahl der Software-und Hardwarekomponenten, die in der MSA benutzt werden, erfolgt durch die PMG. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auswahl einzelner Komponenten.
  2. Die zur Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen müssen durch den Kunden hergestellt werden. Dieser muss auch dafür sorgen, dass während der Vertragslaufzeit diese aufrecht erhalten werden.
  3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Unterstützung von veralteten Betriebssystemen ( <Android 4.1; > IOS 8)
  4. Die Sicherstellung einer ausreichenden Internetverbindung liegt nicht in der Verantwortung der PMG.

§11 Vergütung

  1. Die zu erbringende Vergütung ergibt sich in der Regel aus dem Nutzungsvertrag. Des Weiteren gelten folgenden Regelungen:
  2. Die Vergütung ist jährlich zu erbringen. Näheres ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag.
  3. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag.
  4. Sie wird im Voraus für das kommende Jahr bezahlt.
  5. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
  6. Die PMG ist berechtigt, die Lizenzgebühr gemäß den nachstehenden Regelungen während der Vertragslaufzeit anzupassen, und zwar im Fall
  • einer wesentlichen Änderung der Marktbedingungen,
  • einer wesentlichen Änderung in der Leistung der PMG,
  • einer wesentlichen Änderung notwendiger Kosten für Unterhalt und/oder Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur, Kundenservice oder der allgemeinen Verwaltung und/oder
  • einer wesentlichen Änderung der Beschaffungskosten (z. B. aufgrund von Preisanpassungen von Lizenzgebern oder sonstiger Lieferanten, oder aufgrund Änderungen von Steuern oder sonstiger Abgaben).
  1. Sofern die Lizenzgebühr angepasst wird, wird die PMG den Kunden 30 Tage im Voraus informieren.
  2. Die Lizenzgebühren können nur einmal alle sechs Kalendermonate angepasst werden.
  3. Bereits erfolgte Zahlungen werden nicht zurückerstattet, sofern die entsprechende Leistung erbracht wurde. Eine falsche Zahlung, wie z.B ein Tippfehler, wird zurückerstattet.

§12 Kündigung

  1. Der Nutzungsvertrag und die damit eingehende Einverständnis der NB-MSA treten bei Unterschrift des Vertrages umgehend in Kraft und werden rechtsfähig.
  2. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag. Wenn nicht anderweitig festgelegt, muss eine fristgerechte Kündigung ein Monat vor Vertragsende (spät. zum 31.6 des abgelaufenen Jahres) schriftlich (Post/ Fax) bei der PMG eingereicht werden.
  3. Am Ende eines Nutzungsjahres (entspricht dem Geschäftsjahr) wird der Nutzungsvertrag automatisch verlängert, sofern keine Kündigung oder ein Widerspruch vorliegt. Außer es ist im Nutzungsvertrag ausdrücklich anderweitig geregelt.
  4. Bei einer Sonderkündigung ( unterjährlichen Kündigung) wird dem Kunden der bezahlte Betrag anteilig zu der noch nicht erbrachten Leistung, abzüglich einer entsprechenden Sonderbearbeitungsgebühr, zurückerstattet.
  5. Der Betrag einer Sonderbearbeitungsgebühr, der bei einer Sonderkündigung fällig wird, entspricht 15% des zurückzuerstattenden Betrages.
  6. Die Sonderkündigung ist 14 Tage vor Beginn des jeweilig nächsten Monats einzureichen, damit sie für diesen in Kraft tritt.
  7. Bei Kündigung und Sonderkündigung bedarf es der Schriftform.
  8. Die Kündigung tritt, wenn nicht anderweitig vereinbart, bei dem nächsten Schuljahr in Kraft.
  9. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht des Kunden (und seiner Nutzer) auf die Nutzung von der durch die Kündigung betroffen PMG- Dienste. Die PMG ist berechtigt, den Zugang zu sperren.
  10. Die PMG darf nach einer Frist von 60 Tagen alle Datenmengen, die durch den Kunden verursacht wurden, endgültig löschen.

11. Der Kunde ist also bei der Kündigung verpflichtet seine Daten vorher zu sichern, sofern er das möchte.

§13 Haftung

  1. Die in Prospekten, Flyern, Webseiten und Anzeigen etc. enthaltenen Angaben von der PMG sind im Zweifel keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften.
  2. Die PMG haftet nur bei nachweislichen eigenem Verschulden oder dem Verschulden der gesetzlichen Vertreter.
  3. Die PMG haftet für jeglichen Schaden, der auf einen Fehler und Vertragsbruch des Kunden zurückzuführen ist, nicht.

§14 Datenschutz

  1. Die Parteien haben alle Daten, die im Laufe des Vertragsschlusses und Vertragslaufzeit erlangt wurden, geheim zu halten und vor unberechtigter Kenntnisnahme, Bekanntgabe, Vervielfältigung, Verwendung und vor sonstigem Missbrauch durch nicht an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte zu schützen („Geheimnisschutzpflicht“). Dies gilt insbesondere Geschäftsgeheimnisse nach § 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Die Parteien sind verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um der vorstehenden Geheimnisschutzpflicht nachzukommen. In jedem Fall strikt untersagt ist dem Kunden Reverse Engineering (der PMG-Dienste und/oder Apps).
  2. Nicht vertrauliche Daten sind solche, die von der offenlegenden Partei allgemein veröffentlicht werden oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse darstellen.
  3. Jede Partei trägt in ihrem Verantwortungsbereich die Verantwortung für die Einhaltung der für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  4. Die PMG darf, sofern nicht durch geltendes Recht eingeschränkt/verboten, personenbezogene Daten speichern – insbesondere die durch den Vertragsschluss entstehen – und für innerbetriebliche Prozesse nutzen.
  5. Personenbezogene Daten, die von der PMG erfasst werden, werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.
  6. Die PMG ist berechtigt solche personenbezogenen Daten, sofern durch gesetzliche Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen veranlasst, an Dritte (insbesondere Behörden) weiterzugeben, wenn diese durch ihren Beruf zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§15 Referenz Berechtigung

  1. Die PMG ist berechtigt, sofern im Nutzungsvertrag nicht anderweitig gehandhabt, den Nutzer als Referenz öffentlich zu machen (Website, Flyer, etc.).

§16 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen der NB-MSA bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser NB-MSA und/oder sonstiger zwischen den Parteien abgeschlossener Verträge unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke gekannt hätten.
  3. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Geschäftssitz der PMG.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz der PMG. Die PMG ist jedoch berechtigt, stattdessen an dem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen, oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
  5. Es gilt hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unter Ausschluss des UN-Kaufrechts die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.